Datenschutz

Allgemeines

Datenschutz und Datensicherheit haben für die Heins + Partner GmbH hohe Priorität. Die Heins + Partner GmbH unterliegt und entspricht als datenverarbeitendes Unternehmen den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Signaturgesetzes (SigG). Weiterhin sind wir den Standesregeln der Markt- und Sozialforschung verpflichtet.

Der Datenschutzbeauftragte der Heins + Partner GmbH schult und überwacht laut § 4 d. Abs. 2 BDSG die Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Alle Mitarbeiter der Heins + Partner GmbH sind über die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterrichtet. Eine Verpflichtungserklärung über das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG liegt für jeden Mitarbeiter vor. Der Umgang mit Daten erfolgt ausschließlich durch eigene Mitarbeiter, die auf die besonderen Anforderungen im Umgang im Bereich der Datenverarbeitung geschult sind.

Unser verantwortlicher Umgang mit Daten spiegelt sich in unserer Mitgliedschaft im GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V.) wider.

Homepage

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Die Heins + Partner GmbH unternimmt technische, vertragliche und administrative Schritte, um unerlaubte Zugriffe auf persönliche Daten und ihre Veröffentlichung zu verhindern. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz gegen unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte ist daher nicht möglich.

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